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Domain Registrierungs-Ratgeber
Rechtliche Fallstricke bei der Domainregistrierung vermeiden

Der Markt der Domain-Registrierungen boomt. Mit rund 14 Millionen registrierten Domains ist die DE-Domain für Deutschland die erfolgreichste Länderdomain weltweit, gefolgt von UK (United-Kingdom) mit 8,5 Mio. Auch bei den international genutzten generischen Domains, allen voran COM (commercial) mit weit über 90 Millionen registrierten Domains folgt Deutschland den USA. Auch die TOP-Level-Domains ORG (organisation / 7,9 Mio), INFO (information / 5,4 Mio), EU (europa / 3.3 Mio) und BIZ (business / 2 Mio) sind mittlerweile etablierte Domains. Hier gehen etwa ein Viertel aller Domainregistrierungen auf deutsche Unternehmen und Personen zurück.

Es hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Domain-Registrierungen zum einen sehr stark vom Preis, zum anderen von der Vergabepolitik der jeweiligen Registry, also der zuständigen Registrierungsstelle abhängt. Bei der Vergabe der Registrierungsstellen unterscheidet man deshalb auch zwischen restricted und unrestricted Top-Level-Domains (TLDs). Unrestricted Domains, wie z.B. COM, INFO, AT können von jedermann ohne Einschränkungen registriert werden. Die meisten Länderdomains gehören hingegen zu den restricted Domains. Hier muss zumeist der Wohn- oder Unternehmenssitz des Domaininhabers im jeweiligen Land liegen. Teilweise sind noch strengere Voraussetzungen wie Handelsregisterauszüge erforderlich. Einige Länderdomains sehen eine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Domains vor. So kann z.B. in Griechenland eine Privatperson nur eine Domain, ein Unternehmen aber zehn Domains registrieren. Die generische TLD BIZ darf nur für kommerzielle Zwecke genutzt werden und gehört damit ebenfalls zu den restricted Domains. Wer hier die Domain nur registriert, um diese zum Verkauf anzubieten läuft große Gefahr die Domain löschen zu müssen und in Rechtsstreitigkeiten hineingezogen zu werden.

Die Länderdomain DE ist insoweit fast keinen Einschränkungen unterworfen. Lediglich als admin-c muss eine natürliche Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland eingetragen sein. Auch von der Registrierungsgebühren gehört die DE-Domain zu den günstigen Länderdomains.

In Deutschland ist die Denic, die für die Länderdomain .DE zuständige Registrierungsstelle. Hier gilt das Prinzip "First come, first served", d.h. die Domain wird auf denjenigen eingetragen, der zuerst die Domain registriert. Dieses Prinzip gilt auch für alle generischen Domains, wie z.B. COM, NET, ORG, INFO, BIZ. Diese Domains können bereits für wenige Euros im Jahr problemlos online registriert werden.

Unter einer TOP-Level Domain (TLD) gibt es jede Domain weltweit nur ein einziges Mal und dementsprechend sind gute Namen schnell vergriffen. Rechtliche Streitigkeiten bezüglich Domains sind deshalb vorprogrammiert.

Bei juristischen Konflikten im Zusammenhang mit Domains sind Streitwerte von 50.000 EUR und mehr keine Seltenheit. Eine Abmahnung durch einen Anwalt schlägt dann schnell mit 500 bis 1.500 Euro zu Buche. Massenabmahnung durch Firmen und Prominente sind keine Seltenheit, sondern an der Tagesordnung.

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